Mittwoch, 8. April 2009

Der Feuerwehrführerschein als Stärkung des Ehrenamtes

Pragmatische Lösung beim Feuerwehrführerschein

Der „Feuerwehrführerschein" kann für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 t ausgestellt werden






Anlässlich des Kabinettsbeschlusses zum „Feuerwehrführerschein" erklären

der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr.

Hans-Peter Friedrich MdB und der verkehrspolitischer Sprecher der

CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer MdB:



Die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdienste ist

für die Zukunft sicher gestellt. Nach langem Drängen der Unionsfraktion hat

das Bundeskabinett mit seinem heutigen Beschluss die Voraussetzungen für

eine praxisgerechte Regelung zum so genannten Feuerwehrführerschein

geschaffen. Auf dieser Grundlage können die Landesbehörden künftig

Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr, der Rettungsdienste, der

technischen Hilfsdienste und des Katastrophenschutzes Fahrberechtigungen

für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 t Gesamtgewicht erteilen. Wir fordern

Bundesverkehrsminister Tiefensee auf, dafür Sorge zu tragen, dass nun auch

die Fahrerlaubnis-Verordnung mit den konkreten Bestimmungen rasch geändert

wird, damit die Feuerwehren und Rettungsdienste sobald wie möglich von den

neuen Regelungen profitieren können. Minister Tiefensee hatte den

„Feuerwehrführerschein" noch bis vor kurzem strikt abgelehnt.



Die Union konnte nunmehr in den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner

folgende Kernpunkte durchsetzen:

Die Regelung gilt nicht nur für Freiwillige Feuerwehren, sondern auch

für Rettungsdienste, technische Hilfsdienste und den

Katastrophenschutz.

Der „Feuerwehrführerschein" kann für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 t

ausgestellt werden und nicht, wie ursprünglich geplant, nur bis 4,25

t.

Die nun gesetzten Rahmenbedingungen stellen sicher, dass in der

Fahrerlaubnisverordnung nunmehr eine feuerwehrinterne

Führerscheinausbildung und –prüfung ohne Kostenaufwand ermöglicht

werden kann.

Der spezielle „Feuerwehrführerschein" wurde aufgrund des Europäischen

Führerscheinrechts notwendig: Danach dürfen mit einer ab 1999 erworbenen

Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) nur noch Fahrzeuge bis zu 3,5 t

Gesamtgewicht gefahren werden. Für schwerere Fahrzeuge bis 7,5 t müsste der

kostspielige Führerschein der Klasse C1 erworben werden. Dadurch stehen bei

den Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdiensten immer weniger Fahrer für

Einsatzfahrzeuge zur Verfügung. Diese bedenkliche Entwicklung wird nun

gestoppt. (Quelle: cdu. de)