Pragmatische Lösung beim Feuerwehrführerschein
Der „Feuerwehrführerschein" kann für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 t ausgestellt werden
Anlässlich des Kabinettsbeschlusses zum „Feuerwehrführerschein" erklären
der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr.
Hans-Peter Friedrich MdB und der verkehrspolitischer Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer MdB:
Die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdienste ist
für die Zukunft sicher gestellt. Nach langem Drängen der Unionsfraktion hat
das Bundeskabinett mit seinem heutigen Beschluss die Voraussetzungen für
eine praxisgerechte Regelung zum so genannten Feuerwehrführerschein
geschaffen. Auf dieser Grundlage können die Landesbehörden künftig
Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr, der Rettungsdienste, der
technischen Hilfsdienste und des Katastrophenschutzes Fahrberechtigungen
für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 t Gesamtgewicht erteilen. Wir fordern
Bundesverkehrsminister Tiefensee auf, dafür Sorge zu tragen, dass nun auch
die Fahrerlaubnis-Verordnung mit den konkreten Bestimmungen rasch geändert
wird, damit die Feuerwehren und Rettungsdienste sobald wie möglich von den
neuen Regelungen profitieren können. Minister Tiefensee hatte den
„Feuerwehrführerschein" noch bis vor kurzem strikt abgelehnt.
Die Union konnte nunmehr in den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner
folgende Kernpunkte durchsetzen:
Die Regelung gilt nicht nur für Freiwillige Feuerwehren, sondern auch
für Rettungsdienste, technische Hilfsdienste und den
Katastrophenschutz.
Der „Feuerwehrführerschein" kann für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 t
ausgestellt werden und nicht, wie ursprünglich geplant, nur bis 4,25
t.
Die nun gesetzten Rahmenbedingungen stellen sicher, dass in der
Fahrerlaubnisverordnung nunmehr eine feuerwehrinterne
Führerscheinausbildung und –prüfung ohne Kostenaufwand ermöglicht
werden kann.
Der spezielle „Feuerwehrführerschein" wurde aufgrund des Europäischen
Führerscheinrechts notwendig: Danach dürfen mit einer ab 1999 erworbenen
Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) nur noch Fahrzeuge bis zu 3,5 t
Gesamtgewicht gefahren werden. Für schwerere Fahrzeuge bis 7,5 t müsste der
kostspielige Führerschein der Klasse C1 erworben werden. Dadurch stehen bei
den Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdiensten immer weniger Fahrer für
Einsatzfahrzeuge zur Verfügung. Diese bedenkliche Entwicklung wird nun
gestoppt. (Quelle: cdu. de)
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