Donnerstag, 16. April 2009

Steinmeiers Steuertricks

SPD für Bonus bei Verzicht auf Steuererklärung

Die SPD will im Falle eines Wahlsiegs einen Steuerbonus von 300 Euro
einführen. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung sollen diese Prämie
alle Steuerzahler erhalten, die neben ihrem Lohn keine weiteren Einkünfte
haben und auf eine Steuererklärung verzichten.

Die SPD will im Bundestagswahlkampf einen Lohnsteuerbonus von 300 Euro
versprechen.
Für Verheiratete soll ein Betrag von 600 Euro gelten. Die geschätzten
Kosten von drei Milliarden Euro sollen danach aus einer neuen
Börsenumsatzsteuer finanziert werden.

Union und FDP lehnten die SPD-Pläne strikt ab. Der Vorsitzende der
Mittelstands-Union, Hans Michelbach (CSU), sprach von der schlimmsten Form
der Abzocke . FDP-Fraktionsvize Carl-Ludwig Thiele nannte die
SPD-Vorstellungen unglaubwürdig. Das einzig richtige Mittel sei eine
Absenkung der Steuersätze.

Die SPD-Spitze mit Parteichef Franz Müntefering und Kanzlerkandidat
Frank-Walter Steinmeier beriet am Donnerstag in Berlin über das Programm
für die Bundestagswahl im September. Vorstand und Parteirat sollen die
Wahlaussagen am Samstag billigen.

Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung wurde in der SPD-Führung auch eine
höhere Reichensteuer vereinbart. Diese Steuer soll nach Vorstellungen der
Partei bereits ab einem Einkommen von 125 000 Euro für Alleinstehende und
250 000 Euro für Verheiratete erhoben werden und von 45 auf 47 Prozent
angehoben werden. Eine Sprecherin bezeichnete am Donnerstag den Bericht
als Spekulation . Eine Festlegung werde es erst am Samstag geben.

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Weeze: Airport Weeze mit neuem Oster-Rekordergebnis

Der Airport Weeze hat in diesen Osterferien ein neues Rekordergebnis
erzielt. Das sagte Airport-Sprecher Holger Terhorst auf Anfrage von Antenne
Niederrhein. Allein in der Zeit von Gründonerstag bis Ostermontag hat der
Weezer Flughafen über 35.000 Passagiere gezählt. Für den geamten Zeitraum
der Osterferien wird sogar mit über 100.000 gerechnet. Das sind über 60
Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Zu den beliebtesten Flugzielen
gehören nach wie vor die kanarischen Inseln. Aber auch die neue Flugrouten
und Städteziele waren sehr gut gebucht, so Flughafensprecher Terhorst.

(Quelle: antenne-niederrhein.de)

Unerlaubte Telefonwerbung

Das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung
des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen schützt
Verbraucherinnen und Verbraucher umfassend vor unerlaubter Telefonwerbung
und ihren Folgen. Es enthält sowohl Regelungen zum Schutz vor Eingriffen in
die Privatsphäre durch den unerlaubten Anruf als solchen als auch
Bestimmungen zum Schutz vor sogenannten untergeschobenen Verträgen infolge
von Telefonwerbung oder Kostenfallen im Internet.

Zunächst wird das bestehende Verbot unerlaubter Telefonwerbung präzisiert.
Das Gesetz bestimmt ausdrücklich, dass Werbung mit einem Telefonanruf
gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern nur mit ihrer vorherigen
ausdrücklichen Einwilligung zulässig ist. Verstöße gegen dieses Verbot
können mit Geldbußen bis zu 50 000 Euro geahndet werden. Damit Verstöße in
der Praxis besser verfolgt werden können, dürfen anrufende Personen ihre
Rufnummer bei einem Werbeanruf nicht mehr unterdrücken. Ein Verstoß
hiergegen kann ebenfalls mit einer Geldbuße bis zu 10 000 Euro geahndet
werden.

Das Gesetz schützt auch vor unseriösen Verhaltensweisen, mit denen
Verbraucherinnen und Verbrauchern Verträge bei einem Telefonat oder im
Internet „untergeschoben" werden. Insbesondere in den von unerlaubter
Telefonwerbung besonders betroffenen Bereichen der Lieferung von Zeitungen
und Zeitschriften sowie der Erbringung von Wett- und
Lotterie-Dienstleistungen können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre am
Telefon abgegebene Vertragserklärung innerhalb der Widerrufsfrist
widerrufen. Dasselbe gilt bei Fernabsatzverträgen über die Erbringung von
Dienstleistungen, bis der Vertrag vollständig erfüllt ist. Wertersatz für
die in Anspruch genommene Dienstleistung schuldet der Verbraucher im Fall
des Widerrufs nur dann, wenn er auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden
ist. Schließlich sieht das Gesetz für den Fall eines Anbieterwechsels bei
Dauerschuldverhältnissen - zum Beispiel bei Wechsel der Telefongesellschaft
- ein Textformerfordernis für die Kündigung des alten Vertrags oder die
Vollmacht dazu vor. Hierdurch wird verhindert, dass ein neuer Anbieter
eigenmächtig in das Vertragsverhältnis des Verbrauchers mit seinem
bisherigen Anbieter eingreift.