Gericht weist SPD-Klage zurück
NRW-Kommunalwahl darf am 30. August stattfinden
Münster (RPO). Die NRW-Kommunalwahl darf wie von der CDU/FDP-Landesregierung geplant am 30. August stattfinden. Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof wies am Dienstag in Münster eine Klage von SPD und Grünen gegen den Wahltermin ab.
Die Opposition hatte eine Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Bundestagswahl am 27. September verlangt. Auch die Klage gegen die Abschaffung der Stichwahl bei den Bürgermeister- und Landratswahlen hatte keinen Erfolg vor dem höchsten Gericht des Landes.